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Women in the Arab World

 

Kurzbericht über den Vortrag von Toujan Faisal am 17.3.1998

 

Der gemeinsam von der GÖAB und dem Arabischen Kulturhaus organisierte Vortrag der prominenten Journalistin, engagierten Menschenrechtskämpferin und ehemaligen Parlamentsabgeordneten Toujan Faisal war eine der bestbesuchtesten Veranstaltungen der letzten Zeit. Toujan Faisal, die im Westen breiteren Bekanntheitsgrad erlangte, als sie 1993 als erste und einzige Frau ins jordanische Parlament gewählt worden war, vermittelte nicht nur ein umfassendes Bild über die Problematik der arabischen Frau, sondern referierte ausführlich auch über die Hintergründe und Ursachen, die für die Lage der Frau verantwortlich zeichnen.

Frauenministerin Barbara Prammer betonte in ihrem Einleitungsreferat, daß man sicherlich nicht von der Situation der arabischen oder der muslimischen Frau sprechen könne, da nicht nur die Lebensbedingungen einer Sudanesin und jene einer im Sultanat Oman lebenden Frau sehr unterschiedlich seien, sondern auch innerhalb eines Landes die schichtenspezifische Zugehörigkeit sowie die Unterschiede zwischen Stadt- und Landbevölkerung zu berücksichtigen seien.

Gibt es die arabische Frau?

Darüber hinaus sei auch die rechtliche Situation der Frau in den verschiedenen arabischen Ländern alles eher als homogen. Es sei für uns im Westen schwierig, sich ein Bild von der arabischen Frau zu machen, meinte Bundesministerin Prammer. So seien wir einerseits mit profilierten Politikerinnen wie der palästinensischen Ministerin Hanan Ashrawi oder mit starken Persönlichkeiten wie jenen der seit 23 Jahren in Flüchtlingslagern lebenden und kraftvoll um ihre Existenz kämpfenden sahrawischen Frauen konfrontiert, andererseits lesen wir schockierende Nachrichten über, aufgrund "unehrenhaftem" Verhalten ermordete Frauen sowie der rechtlichen Abhängigkeit von Frauen, die dem Status von Minderjährigen gleichkomme.

Barbara Prammer schloß ihre Einleitung mit dem Zitat eines algerischen Rechtsanwaltes: "Die Frauenfrage ist heute die vorherrschende Frage für die Demokratie so wie es die Arbeiterfrage im 19. Jahrhundert war. Die Gesellschaften werden entweder über die Befreiung der Frauen zur Freiheit gelangen oder niemals."

Verfassungsrechtliche Bestimmungen

Toujan Faisal knüpfte an die rechtliche Situation der arabischen Frau an und meinte, daß kaum eine Verfassung in den arabischen Ländern frauendiskriminierende Bestimmungen enthielte. In einzelnen Bereichen des Zivilrechts gebe es wohl einige Sonderregelungen, die als Schutzbestimmungen dargestellt, in Wirklichkeit aber sehr zum Nachteil der Frauen seien, von einer schwerwiegenden Diskriminierung könne in diesen Fällen aber nicht die Rede sein. Ganz anders jedoch verhielte es sich mit dem Familienrecht, das sich vermeintlich auf das islamische Recht, die "Sharia", berufe. Vermeintlich, so betonte Toujan Faisal, denn viele der geltenden Rechtsbestimmungen würden der Sharia geradezu widersprechen. Bemerkenswert sei auch, daß gerade im Familienrecht zumeist die rückständigsten Interpretationen der verschiedenen Rechtsschulen herangezogen würden, Tunesien sei hier eine löbliche Ausnahme.

Die Interpretation sei ausschließlich Angelegenheit von Sharia-Gelehrten, also Männersache. Um diesen geschlossenen Klub der Gelehrten aufzubrechen und eine Reform des Familienrechts zu erreichen, habe sie im Jahre 1985 ein regionales Seminar organisiert, zu dem auch die Arabische Liga und Staaten, die sich bereits zu Änderungen dieses Rechtsbereiches vorgewagt hatten, eingeladen waren.

Diskriminierungen im Strafrecht

Auf eine weitere unfaßbare Diskriminierung wies Toujan Faisal im Strafrecht hin, wo man auf sogenannte "die Ehre betreffende Strafvergehen" stoße. Männliche Familienangehörige können demzufolge mit äußerst geringen Strafen rechnen, wenn sie "ehrenrühriges" Verhalten eines weiblichen Mitglieds mit dessen Ermordung ahnden. In den überwiegenden Fällen, so ergaben Untersuchungen von Toujan Faisal, werden diese Paragraphen im Strafrecht benutzt, um Mädchen, die von männlichen Familienangehörigen mißbraucht worden sind, zu ermorden. Für die Abschaffung dieser Gesetzesbestimmungen habe sie lange gekämpft, auch während ihrer Zeit als Parlamentsabgeordnete.

Daß Erfolge bislang ausgeblieben sind, führt sie darauf zurück, daß in den Entscheidungsgremien keine Frauen zu finden sind, daß Demokratisierungsbestrebungen in der arabischen Welt nach wie vor in den Kinderschuhen stecken und daß die Allianz zwischen den undemokratischen Herrschaftsformen und den Islamisten eine starke Macht darstelle und fortschrittliche sowie demokratische Kräfte unterdrücken. Sie werde ihren Kampf um Menschenrechte - und Frauenrechte sehe sie darin inkludiert - und Demokratisierung auf allen Ebenen weiterfechten.

 


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